Vorgerichtliches InkassoAuftragsvergütung IBF unterscheidet zwischen angemahnten Forderungen und Forderungen, die bereits tituliert sind, die also bereits durch einen Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder einen gerichtlichen Vergleich rechtskräftig festgestellt sind. Denn bei solchen Forderungen ist es häufig schwieriger, das Inkassoverfahren erfolgreich durchzuführen.
ANGEMAHNTE FORDERUNGEN - Auftragspauschale: Für seine Leistungen berechnet IBF eine Auftragspauschale von 20 Euro Bearbeitungsvergütung und 10 Euro Porto- und Telefonkosten. 30 Euro, die in jedem Fall anfallen, Ihnen aber Zeit und Ärger ersparen und Ihren Ertragsverlust schmälern. - Erfolgsprovision: Wenn Ihre Forderung realisiert werden kann, so kommt eine Erfolgsprovision in Höhe von 5% zzgl. Mehrwertsteuer auf den eingezogenen Betrag hinzu.
TITULIERTE FORDERUNGEN - Auftragspauschale: Die Auftragspauschale beträgt auch in diesem Fall 20 Euro Bearbeitungsvergütung und 10 Euro Porto- und Telefonkosten. - Erfolgsprovision: In diesem Fall berechnet IBF eine Erfolgsprovision von 15% zzgl. Mehrwertsteuer. Unsere außergerichtliche Realisierungsquote ist sehr hoch. Sollte trotzdem ein gerichtliches Mahn- und Klageverfahren nötig und von Ihnen gewünscht sein, so leitet unsere Vertragskanzlei E&M Eisenmenger und Marsch die entsprechenden Schritte ein. Bei Fragen zur Auftragsvergütung kontaktieren Sie IBF Inkassobüro FrankenTelefon 09131 - 4011980
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